Kaiser Garten
Residiert in diesem Restaurant “Kaiser Garten”, der Herrscher über das Reich Florista? Oder ein chinesischer “Restaurant-Kaiser”?
Gefunden von Peter auf einem Hinweisschild für ein Restaurant in Wien.
Fundort auf der Karte anzeigenResidiert in diesem Restaurant “Kaiser Garten”, der Herrscher über das Reich Florista? Oder ein chinesischer “Restaurant-Kaiser”?
Gefunden von Peter auf einem Hinweisschild für ein Restaurant in Wien.
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Es koennte ja auch ein Bruder von Kaiser Roland gemeint sein (grins).
Vielmehr wuerde mich interessieren, was mit Gastgartenbetrieb gemeint ist ?
Ist bei einem Eigennamen zulässig, das so zu schreiben. Aber die Speisekarte würd ich gern mal sehen…
Nein, das ist m. W. bei Eigennamen ebenso unzulässig wie sonst. Wenn ich mich irren sollte, bitte kurz den Paragrafen der Amtlichen Regelungen nennen. Danke!
Der amtlichen österreichischen Regelungen?
Die Verunglimpfung von Immigranten in AU ist derweil auch nicht lustiger als die von Immigranten in D.
@ Stefan:
Ihre Antwort ist unverständlich. Sowohl Muttersprachler als auch Nicht-Muttersprachler sollten sich professionelle Unterstützung in Werbefragen holen; dies schließt sprachliche Unterstützung ein.
Falls Ihre Äußerung ernst gemeint war: Die Amtlichen Regelungen sind in Österreich und Deutschland identisch; regionale Varietäten sind darin aufgeführt.
Was soll an meiner Antwort unverständlich sein? Der Fotograf ist vermutlich nicht zum Wirt gegangen, um ihn über seinen Fehler aufzuklären. Stattdessen hat er das Schild fotografiert, um ihn hier an den Pranger zu stellen.
Diese ganze Website dient schließlich in erster Linie nicht der Aufklärung sondern der Belustigung. Und vieles, was hier gezeigt wird, ist ja auch lustig. Wenn der Witz aber nicht in einer durch falsche Schreibweise veränderten Bedeutung sondern nur im “Guck mal, wie blöd!” besteht und dabei Personen betroffen sind, die “blöd” sein dürfen, weil von ihnen z.B. aufgrund ihrer Herkunft oder Bildung keine perfekte Rechtschreibung erwartet werden kann, dann ist das eben gar nicht witzig.
Ihre Meinung dazu ist übrigens höchst arrogant. Denn dummerweise muss professionelle Unterstützung in Werbefragen auch teuer bezahlt werden. Und es ist sehr unwahrscheinlich, dass sich dadurch auch nur ein einziger Gast mehr ins Restaurant (oder den Gastgartenbetrieb) verirrt.
Zudem muss der arme Asiate (das wird er vermutlich sein, wenn auch nicht zwingend Chinese) dafür auch beurteilen können, ob die Firma, die er mit der Anfertigung der Leuchtreklame beauftragt hat, die nötige Kompetenz besitzt oder nicht. Er wird natürlich davon ausgehen, dass die dort beschäftigten Muttersprachler das schon richtig machen. Evtl. fragt er noch den einheimischen Wirt der benachbarten Bierschänke -das muss genügen.
Bzgl. der “amtlichen Regelungen” (m.W. kein Eigenname, deshalb schreibe ich “amtlich” klein…) hatte ich gedacht, Sie meinten Vorschriften zur Benennung von Gewerbebetrieben. Diese wären -sofern existent- in Österreich sicherlich nicht die gleichen wie in D.
Aber jeder Gewerbetreibende darf seine Firma nennen, wie er will, sofern der Name inhaltlich nicht gegen geltendes Recht verstößt (“Hitler-Garten” wäre vermutlich mit und ohne Bindestrich verboten).
Das “China Restaurant” bleibt für die Schlaumeier unter uns derweil ein Fehler. Tut aber niemandem weh und ist vorallem nicht illegal! Rechtlich verbindlich sind Rechtschreibregeln generell nur im Schulunterricht (in AU m.W. auch in Bereich öffentlicher Verwaltungen).